Wir bewerten Pensionsverpflichtungen und vergleichbar langfristig fällige Verpflichtungen aus Jubiläumszuwendungen, Altersteilzeitvereinbarungen, Zeitwertkonten etc. nach den Vorschriften des nationalen Handels- und Steuerrechts sowie nach internationaler Rechnungslegung.
Für insolvenzsicherungspflichtige Pensionszusagen erstellen wir für den Arbeitgeber das Kurztestat über die Beitragsbemessungsgrundlage für die Meldung an den Pensions-Sicherungs-Verein.
Darüber hinaus verfassen wir versicherungsmathematische Gutachten zum Zweck der Kaufpreisermittlung bei Transaktionen oder als unabhängige Zweitmeinung.
Für die langfristige Bilanz- und Liquiditätsplanung von Unternehmen prognostizieren wir die Altersversorgungsverpflichtungen und führen Sensitivitätsanalysen unter verschiedenen Annahmen durch.
Wir unterstützen bei der Wahl der angemessenen Rechnungsgrundlagen und validieren diese unter Zuhilfenahme statistischer Methoden.